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Richterin / Richter und Staatsanwältin / Staatsanwalt

Hessisches Ministerium der Justiz

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Posted: December 9, 2025

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Job Description

Über Uns

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat sucht für ganz Hessen Richterinnen und Richter (m/w/d) für

die ordentliche Gerichtsbarkeit
die Verwaltungsgerichtsbarkeit
die Sozialgerichtsbarkeit
die Arbeitsgerichtsbarkeit
sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (m/w/d).

Wir bieten Ihnen ein außergewöhnliches und vielfältiges Tätigkeitsfeld mit großer gesellschaftlicher Relevanz und einem hohen Maß an Eigenverantwortung. Während Ihrer Einarbeitung werden Sie begleitet (Mentoring/Gegenzeichnung). Sie erhalten einen sicheren Arbeitsplatz im Richter- oder Beamtenverhältnis mit den entsprechenden Versorgungsleistungen (Besoldung R 1 ab Stufe 3 nach dem Hessischen Besoldungsgesetz, Beihilfe) und leistungsgerechten Beförderungsmöglichkeiten. Flexible Arbeitszeiten und hervorragende Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind bei uns selbstverständlich. Auf Sie warten vielfältige Fortbildungsangebote, die kostenlose Nutzung des ÖPNV mit dem Landesticket - dienstlich und privat - , sowie eine vertrauliche, anonyme und kostenfreie Beratung durch einen externen Dienstleister für Sie und Ihre nahen Familienangehörigen bei beruflichen, gesundheitlichen und/oder persönlichen Problemen. Darüber hinaus bieten wir Aktivitäten zur Gesundheitsfürsorge durch betrieblich geförderte Sportangebote vor Ort und eine Kooperation mit Wellhub.

Unsere Anforderungen

Die Einstellung erfolgt in der Regel in das Richterverhältnis auf Probe als Richterin bzw. Richter oder Staatsanwältin oder Staatsanwalt.

Allgemeine Voraussetzungen:
Berufen werden kann nach § 9 des Deutschen Richtergesetzes, wer

die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes besitzt,
jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
die Befähigung zum Richteramt besitzt, dies setzt ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, das erste juristische Examen, ein absolviertes Referendariat und das zweite Examen voraus,
über die für den Beruf erforderliche soziale Kompetenz verfügt.
Weitere Voraussetzungen für die Berufung in Hessen sind:

überdurchschnittliche juristische Examina von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen, davon mindestens 7,5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung. Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.
zum Zeitpunkt der Einstellung nicht älter als 45 Jahre
Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Die Auswahl erfolgt - unter Berücksichtigung der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit - nach Leistungsgesichtspunkten.


Unsere Angebote

Für alle Gerichtszweige und Staatsanwaltschaften der hessischen Justiz werden fortlaufend Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt. Feste Einstellungstermine und Bewerbungsfristen gibt es in Hessen nicht.

Nennen Sie uns gerne Ihre örtlichen und fachlichen Präferenzen!
Der Einsatz erfolgt in jedem Fall regional und sozial verträglich.
Soweit nach der Stellen- und Bedarfssituation möglich, erfolgt Ihre Verwendung entsprechend Ihrem angegebenen Berufsziel und Einsatzort.


Allgemeine Hinweise

Bewerbungen können elektronisch über dieses Bewerberportal erfolgen.

Bewerbungen in schriftlicher Form oder per E-Mail sind weiterhin möglich und zu richten an:

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden

oder

[email protected]

Der Bewerbung sind aussagekräftige Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Dies sind insbesondere:

unterschriebenes, begründetes ein- bis zweiseitiges Bewerbungsschreiben
Bewerbungsbogen (ist der Stellenausschreibung als Anlage beigefügt)
aussagefähiger Lebenslauf (in Aufsatzform - nicht handschriftlich)
Abiturzeugnis
Zeugnisse der ersten Prüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung
Bescheinigung über die in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreichten Leistungen (Einzelnotenübersicht oder Auszug aus dem Prüfungsprotokoll)
Zeugnisse über die im Referendardienst in den Ausbildungsstellen und den Arbeitsgemeinschaften erzielten Leistungen
ggf. Promotionsurkunde und weitere Nachweise über besondere Kenntnisnisse und Fähigkeiten
ggf. Arbeitszeugnisse
ggf. Urkunde über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (durch Einbürgerungsurkunde oder Personalausweis)
Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte nebst Datenschutzhinweise (ist der Stellenausschreibung als Anlage beigefügt)
ggf. Nachweis über eine bestehende Schwerbehinderung
Die Unterlagen sind der Bewerbung als Anlagen hinzuzufügen.

Aufwendungen anlässlich der Teilnahme an Vorstellungsgesprächen können nicht erstattet werden.

Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Becker
Tel.: 0611-32142800
[email protected]

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